Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldungen
sind formlos möglich und werden schriftlich erbeten (an: DENKMALHOF GERNEWITZ gemeinnützigeGmbH, Gernewitzer Straße 30, 07646 Stadtroda / Gernewitz). Sie werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an.
2. Gebühren
bitten wir unter Angabe des Seminars nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu überweisen oder am Seminartag vor Beginn der Veranstaltung gegen Empfangsquittung zu entrichten. Bei Anmeldung
bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Seminargebühr um 10% ermäßigt.
3. Abmeldungen
sind bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro möglich. Bis zum fünften Arbeitstag vor Seminarbeginn werden 50% danach 100% der Teilnahmegebühr erhoben, wenn kein Ersatzteilnehmer genannt werden kann. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, die den reibungslosen Ablauf der Seminare gewährleisten soll.
4. Übernachtungsmöglichkeiten
Im Denkmalhof Gernewitz stehen nach telefonischer Vorbestellung einfache Übernachtungsmöglichkeiten in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Die Übernachtung ist im Seminarpreis nicht enthalten.
5. Bescheinigungen
(Zeugnisse, Zertifikate, Prüfnachweise, Teilnahmebescheinigungen) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
6. Haftung
Die Denkmalhof Gernewitz gemeinnützigeGmbH haftet nicht für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen. Es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr oder ihren berufenen Erfüllungsgehilfen verursacht.
7. Vorbehalte
Die Denkmalhof Gernewitz gemeinnützigeGmbH als Veranstalter behält sich vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen ausfallen zu lassen (Erkrankung des/der Referenten, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl etc.). Die Interessenten werden unverzüglich benachrichtigt und die bezahlten Gebühren werden zurück erstattet.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche ist Stadtroda

